Nein! Bei vitolo erhalten Sie die volle Versicherungsleistung ab Tag 1 des Versicherungsbeginns, ganz ohne eine Wartezeit.
Bitte beachten Sie:
- Der Versicherungsbeginn aller über vitolo erhältlichen Krankenzusatztarife ist das in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkte Startdatum. Bei Abschluss Ihrer Krankenzusatzversicherung über vitolo können Sie das Startdatum selbst wählen. Der Versicherungsbeginn ist bereits am Tag nach dem Abschluss möglich. Alternativ können Sie auch flexibel den 1. eines Folgemonats als Startdatum wählen. Ihr Versicherungsschutz beginnt demnach nicht mit dem Tag des Abschlusses Ihres Krankenzusatz- oder Gesundheitsschutzes, sondern mit dem in Ihrem individuellen Vertrag festgelegten Startdatum.
- Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen sind nicht mitversichert. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie die in diesem Zusammenhang noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse. Erstattungsfähige Budget-Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind von diesen Ausschlüssen ausgenommen.