Nein! Bei vitolo erhalten Sie die volle Versicherungsleistung ab Tag 1 des Versicherungsbeginns, ganz ohne eine Wartezeit.
Bitte beachten Sie:
- Versicherungsbeginn des vitolo Krankenzusatzschutzes ist ab dem in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkten Startdatum. Dies ist entweder zum 1. eines Monats oder zum 15. eines Monats möglich. Bei Abschluss Ihrer vitolo Krankenzusatzversicherung können Sie das Startdatum selbst wählen. Ihr Versicherungsschutz beginnt demnach nicht mit dem Tag des Abschlusses Ihrer vitolo Versicherung, sondern mit dem im Vertrag festgelegten Datum.
- Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen sind nicht mitversichert. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie die in diesem Zusammenhang noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse. Erstattungsfähige Budget-Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind von den Ausschlüssen ausgenommen.