Der Versicherungsschutz des vitolo Krankenzusatz- oder des vitolo Gesundheitsschutzes gilt ab dem in Ihrem Versicherungsvertrag vermerkten Startdatum. Dies ist entweder zum 1. eines Monats oder zum 15. eines Monats möglich. Bei Abschluss Ihrer Krankenzusatzversicherung über vitolo können Sie das Startdatum selbst wählen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz demnach nicht mit Tag des Abschlusses beginnt, sondern mit dem im Vertrag festgelegten Versicherungsbeginn.