Wir können Ihnen unseren vitolo Krankenzusatzschutz nur anbieten, wenn bei Ihnen keine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht besteht und in den letzten 5 Jahren keine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde. Die zum Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen dahingehend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten bzw. die Leistungen verweigern (Rechtsfolgenbelehrung gemäß §19 VVG).
Welche schweren Erkrankungen sind vertragsrelevant?
Zu den schweren Erkrankungen zählen die folgenden Krankheiten und Diagnosen:
Erkrankungen des Nerven- und Muskelsystems
- Schädigungen oder Erkrankungen des Nervensystems (z.B. Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Chorea Huntington, Demenz, Epilepsie)
- Kinderlähmung
- Lähmungen
- Myopathie
- Muskeldystrophie
- neuromuskuläre Erkrankung
- Neuropathie
- Parkinson
- Pick-Krankheit
- Querschnittlähmung
- Rückenmarkkrankheiten
- Schlafapnoe
Erkrankungen der Psyche
Bei Diagnose folgender Krankheiten:
- ADS bzw. ADHS
- Hypochondrische Störung
- Manie
- Multiples Beschwerde Syndrom
- Neurasthenie
- Neurose
- neurotische Störung
- Persönlichkeitsstörung
- Phobische Störung
- Psychose
- Rett-Syndrom
- Schizophrenie
- Somatisierungsstörung
- Suchterkrankungen (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht)
- Wahnhafte Störung
- Zwangsstörung
- Essstörung
Folgende Krankheiten führen nur dann zu einem Ausschluss, wenn die Diagnose mit einer längerfristigen Behandlung (mehr als sechs Sitzungen) einherging:
- Angst- oder Anpassungsstörung
- Autismus/Asperger-Syndrom (Autismus-Spektrum-Störung)
- Belastungsreaktion und -störung
- Burn-Out
- depressive Episode und Depression
- Erschöpfungszustand
Erkrankungen des Gehirns
Betrifft folgende Schädigungen oder Erkrankungen des Gehirns:
- Aneurysma
- Apallisches Syndrom
- Creutzfeldt-Jakob
- Gehirnblutung
- Koma
- Multiple Sklerose
- Schädel-Hirn-Trauma
- Schlaganfall
- Subarachnoidalblutung
- zerebrale Durchblutungsstörungen
- zerebrovaskuläre Erkrankungen
- subdurale Hämatome
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen
- Aortenaneurysma
- Aorteninsuffizienz
- arterielle Verschlusskrankheit
- Bypass
- Arterienverkalkung
- Embolien
- Hämophilie (Bluterkrankheit)
- Herzerkrankungen
- Herzinfarkt
- Gefäßstütze (Stent)
- Herzschrittmacher
- Sichelzellenanämie
- Hämolytische Anämie
- Diabetes mellitus (Zucker) Typ 1 und 2
Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion
- Asthma bronchiale
- Endometriose
- Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien
- HIV-Infektion
- Immundefekte
- Mukoviszidose
- Organ- oder Gewebetransplantation
- Sarkoidose
- Lebererkrankungen (z.B. Hepatitis B oder C)
- Nierenerkrankungen
- Nierenfunktionsstörungen
- Colitis ulcerosa
- Morbus Crohn
Erkrankung der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
- Arm- oder Beinamputation
- Fibromyalgie
- Morbus Bechterew
- Osteoporose
- Polyarthritis
- rheumatische Erkrankungen
- sklerotische Erkrankungen
Tumorerkrankungen
- Gutartiger Tumor des Gehirns
- bösartiger Tumor aller Art
- Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems
Erkrankungen der Netzhaut oder des Sehnervs
- Makuladegeneration
- Netzhautablösung
- Schädigung des Sehnervs
Was gilt als Behinderung?
Als vertragsrelevante Behinderungen gelten alle Behinderungen mit anerkanntem Grad der Behinderung (GdB) nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht § 2 SGB IX.
Hinweis: Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen sind nicht mitversichert. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie die in diesem Zusammenhang noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse. Erstattungsfähige Budget-Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind von den o.g. Ausschlüssen ausgenommen.