Zu den sogenannten gesetzlichen Zuzahlungen, die im Rahmen der Budget-Leistungen jedes Tarifs erstattet werden können, gehören:
- Arznei- & Verbandmittel
- Heil- & Hilfsmittel
- Haushaltshilfe
- stationäre Krankenhausbehandlungen
- medizinische Rehabilitation
- medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
- Fahrtkosten
- stationäre Transportkosten
- Unterbringung und Verpflegung des Partners im Familienzimmer bei stationärer Entbindung