Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Privatrezepte werden erstattet?

Im Rahmen der Budget-Leistungen Ihres gewählten Tarifs werden Privatrezepte für Arznei- und Verbandmittel erstattet, wenn sie ärztlich empfohlen und medizinisch notwendig sind. 

Folgende Bedingungen gelten: 

  • Die Arznei- oder Verbandmittel müssen von einem Arzt (auf Kassen- oder Privatrezept) oder Heilpraktiker verordnet worden sein.
  • Erstattungsfähig sind auch ärztlich empfohlene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Werden Arzneimittel aus einer Internet- oder Versandapotheke bezogen, ist neben der Arzneimittelrechnung der dazugehörige Zahlungsbeleg einzureichen.

Nicht erstattungsfähig sind Privatrezepte für Arzneimittel, die der individuellen Lebensführung dienen wie z.B.:

  • Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder Potenzsteigerung
  • Mittel zur Gewichtsreduktion
  • Haarwuchsmittel
  • Mittel zur Schwangerschaftsverhütung
  • Badezusätze, kosmetische Mittel und Desinfektionsmittel
  • Nähr- & Stärkungsmittel sowie Vitaminpräparate

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