Im Rahmen der Budget-Leistungen Ihres gewählten Tarifs werden Privatrezepte für Arznei- und Verbandmittel erstattet, wenn sie ärztlich empfohlen und medizinisch notwendig sind.
Folgende Bedingungen gelten:
- Die Arznei- oder Verbandmittel müssen von einem Arzt (auf Kassen- oder Privatrezept) oder Heilpraktiker verordnet worden sein.
- Erstattungsfähig sind auch ärztlich empfohlene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- Werden Arzneimittel aus einer Internet- oder Versandapotheke bezogen, ist neben der Arzneimittelrechnung der dazugehörige Zahlungsbeleg einzureichen.
Nicht erstattungsfähig sind Privatrezepte für Arzneimittel, die der individuellen Lebensführung dienen wie z.B.:
- Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder Potenzsteigerung
- Mittel zur Gewichtsreduktion
- Haarwuchsmittel
- Mittel zur Schwangerschaftsverhütung
- Badezusätze, kosmetische Mittel und Desinfektionsmittel
- Nähr- & Stärkungsmittel sowie Vitaminpräparate