vitolo Gesundheitsschutz
Für den Abschluss des vitolo Gesundheitsschutzes müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Damit steht der Gesundheitsschutz allen zur Verfügung, die von erweiterter Vorsorge und individuellen Gesundheitsleistungen als Upgrade zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung profitieren möchten – unabhängig von Vorerkrankungen oder einer Behinderung.
vitolo Krankenzusatzschutz
Für den Abschluss des vitolo Krankenzusatzschutzes stellen wir zwei einfache Gesundheitsfragen.
Wir benötigen lediglich Informationen darüber,
- ob in den letzten 5 Jahren eine schwere Erkrankung bestand oder aktuell besteht
- und ob eine anerkannte Behinderung vorliegt.
Unter die schweren Erkrankungen fallen unter anderem Krebserkrankungen, schwere Suchterkrankungen, HIV-Infektion oder schwere Erkrankungen an Organen oder der Psyche. Eine Auflistung aller vertragsrelevanten schweren Erkrankungen und mehr Informationen zum deutschen Schwerbehindertenrecht finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen den vitolo Krankenzusatzschutz nur anbieten, wenn bei Ihnen keine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht besteht und in den letzten 5 Jahren keine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde. Die zum Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen dahingehend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten bzw. die Leistungen verweigern (Rechtsfolgenbelehrung gemäß §19 VVG).
Schutz Ihrer persönlichen Daten
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten sehr ernst. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller weiteren relevanten Datenschutzvorschriften.