In der Regel stellen Versicherer von Krankenzusatzversicherungen Gesundheitsfragen – das trifft auch auf vitolo zu.
Gesundheitsfragen bei vitolo
Beim Abschluss der zusätzlichen Krankenversicherung von vitolo umfasst die Gesundheitsprüfung nur zwei einfache Fragen.
Wir benötigen lediglich Informationen darüber,
- ob in den letzten 5 Jahren eine schwere Erkrankung bestand oder aktuell besteht
- und ob eine anerkannte Behinderung vorliegt.
Unter die schweren Erkrankungen fallen u.a. Krebserkrankungen, schwere Suchterkrankungen, HIV-Infektion oder schwere Erkrankungen an Organen oder der Psyche. Eine Auflistung aller vertragsrelevanten schweren Erkrankungen und mehr Informationen zum deutschen Schwerbehindertenrecht finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen unseren vitolo Krankenzusatzschutz nur anbieten, wenn bei Ihnen keine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht besteht und in den letzten 5 Jahren keine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde. Die zum Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen müssen dahingehend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben können wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten bzw. die Leistungen verweigern (Rechtsfolgenbelehrung gemäß §19 VVG).
Schutz Ihrer persönlichen Daten
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten sehr ernst. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller weiteren relevanten Datenschutzvorschriften.