Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Welche Behandlungen, Erkrankungen und Unfälle sind ausgeschlossen?

Generell sind Heilbehandlungen, schwere Erkrankungen und Unfälle infolge bereits bestehender Krankheiten von der Leistung ausgeschlossen, wenn diese bereits vor Vertragsschluss bekannt waren. Dazu zählen:

  • Heilbehandlungsmaßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person bereits bekannt war, bzw. die ärztlich angeraten oder begonnen wurden.
  • Unfälle infolge bereits bestehender Erkrankungen der Knochen, des Bewegungsapparates oder einer bestehenden Behinderung.
  • Schwere Krankheiten, die bereits bekannt waren. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie noch ausstehende Untersuchungsergebnisse. Eine Liste der hierfür relevanten schweren Erkrankungen finden Sie hier.

Welche Arznei- und Heilmittel sind von der Leistung ausgeschlossen?

Nicht erstattungsfähig sind zudem Mittel, die der individuellen Lebensführung der versicherten Person dienen sowie Heilapparate und Bedarfsartikel z.B.:

  • Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder Potenzsteigerung
  • Mittel zur Gewichtsreduktion
  • Haarwuchsmittel
  • Mittel zur Schwangerschaftsverhütung
  • Badezusätze, kosmetische Mittel und Desinfektionsmittel
  • Nähr- und Stärkungsmittel sowie Vitaminpräparate
  • Geräte, die dem Fitness- bzw. Wellnessbereich zuzuordnen sind sowie Kosten für den Gebrauch (z.B. Stromkosten, Batterien) und die Pflege von Hilfsmitteln.
  • Heilapparate sowie sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z.B. Fieberthermometer, Heizkissen)

Ausgeschlossene Unfall-Leistungen

Nicht erstattet werden Notfall-Leistungen, wenn kein Unfall im Sinne der Versicherung vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die versicherte Person den Unfall

  • durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen herbeiführt oder
  • beim Ausüben eines Berufs-, Extrem- oder Motorrennsportes verursacht.

Als Berufssportler gilt die versicherte Person, wenn sie ihre sportliche Tätigkeit hauptberuflich ausübt.

Folgende Sportarten werden beispielsweise als Extremsport eingestuft: Drachenfliegen, Paragliding, Boxen, Rugby oder Freeclimbing.

Hinweis: Bei den folgenden Gesundheitsschädigungen durch Unfälle werden Leistungen nur dann erstattet, wenn die Gesundheitsschäden nicht als Berufs- oder Gewerbekrankheit anerkannt sind:

  • Verletzungen durch Sport
  • Eigenbewegungen
  • erhöhte Kraftanstrengungen
  • unfreiwillige Gesundheitsschäden durch Vergiftungen
  • Gesundheitsschäden durch Erfrieren, Ertrinken, unfreiwilligen Entzug von Sauerstoff, Nahrung oder Flüssigkeit
  • Gesundheitsschäden durch Einwirken von Gasen/Dämpfen oder Ähnlichem
  • Gesundheitsschäden durch Verbrennungen

Sonstige Leistungsausschlüsse

Es besteht darüber hinaus kein Versicherungsschutz für

  • Heilbehandlungsmaßnahmen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen oder für Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen
  • Aufwendungen für stationäre psychotherapeutische und stationäre psychiatrische Leistungen
  • Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere Leistungserbringer, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen haben, wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt.
  • von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle inkl. deren Folgen
  • Behandlungen durch Ehegatten oder Lebenspartner gemäß §1 Lebenspartnerschaftsgesetz sowie durch Eltern oder Kinder
  • Botulinumtoxinbehandlungen aus kosmetisch-ästhetischen Gründen wie z.B. zur Faltenbekämpfung
  • durch Kriegsereignisse verursachte Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen.

War dieser Beitrag hilfreich?

1 von 1 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen