Hallo, wie können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Unfälle und schweren Erkrankungen sind mit den Notfall-Leistungen abgesichert?

Unsere Notfall-Leistungen greifen zu 100%, wenn in Folge einer schweren Krankheit (wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) oder eines Unfalls eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Folgende schwere Krankheiten und Unfallereignisse sind mit den vitolo Notfall-Leistungen (in allen Tarifen) abgesichert: 

Versicherte schwere Krankheiten

Eine schwere Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn eine der aufgeführten schweren Krankheiten erstmals nach Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich diagnostiziert wird. 

Als versicherte schwere Krankheiten gelten:

  • AIDS und HIV
  • Akuter Herzinfarkt mit Einschränkung der Pumpfunktion
  • Amputationen infolge einer Krankheit
  • Arterielle Bypass-Operationen
  • Bösartige Tumoren/Krebserkrankungen einschließlich Leukämie/Blutkrebs
  • Chronische Niereninsuffizienz (Nierenversagen) mit Dialysepflicht
  • Chronische Osteomyelitis
  • Gehirn-Operation
  • Gesundheitsschädigung durch Rettung von Menschenleben
  • Hirnblutung oder Hirninfarkt (Schlaganfall)
  • Infektiöse Meningitis/Enzephalitis
  • Koma oder Wachkoma
  • Multiple Sklerose
  • Offene Herz-Operationen
  • Operationsbedürftiges Aortenaneurysma
  • Organtransplantation (Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Knochenmark) als Empfänger
  • Teillähmung/Lähmung mindestens eines Beines oder eines Armes
  • Therapierefraktäre Epilepsie

Versicherte Unfallereignisse

Ein erstattungsfähiger Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten wird.

Ein Unfall liegt darüber hinaus bei folgenden Gesundheitsschädigungen vor:

  • Verletzungen durch Sport
  • Eigenbewegungen
  • Erhöhte Kraftanstrengungen
  • Unfreiwillige Vergiftungen
  • Erfrieren, Ertrinken oder unfreiwilliger Entzug von Sauerstoff, Nahrung oder Flüssigkeit
  • Einwirken von Gasen/Dämpfen oder Ähnlichem
  • Verbrennungen

Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsschädigungen nicht als Berufs- oder Gewerbekrankheit anerkannt sind.

Ein Unfall liegt zudem nicht vor, wenn die versicherte Person ihn

  • durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen herbeiführt
  • beim Ausüben eines Berufs-, Extrem- oder Motorrennsportes verursacht

Als Berufssportler gilt die versicherte Person, wenn sie ihre sportliche Tätigkeit hauptberuflich ausübt.

Als Extremsport werden beispielsweise folgende Sportarten eingestuft:

  • Drachenfliegen
  • Paragliding
  • Boxen
  • Rugby
  • Freeclimbing

Hier finden Sie eine Auflistung aller Notfall-Leistungen, die vitolo im Fall der oben genannten schweren Krankheiten oder Unfälle abdeckt.

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