Für eine erfolgreiche Kostenübernahme benötigen wir die Rechnung für die Leistung, die Sie erstattet haben möchten.
Generell muss eine Rechnung die folgenden Details enthalten:
- den Leistungserbringer (z.B. Arzt, Heilpraktiker, Apotheke oder Optiker)
- eine Leistungsbeschreibung, wofür die Rechnung ist
- den Betrag, den wir erstatten sollen
Rechnungen von Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen & Osteopath:innen
Ärztliche Leistungen müssen bei ambulanten Behandlungen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden und sind bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen GOÄ erstattungsfähig.
Behandlungen durch Heilpraktiker:innen in Deutschland müssen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet werden. Bei osteopathischen Leistungen finden die entsprechenden Abrechnungsvorschriften Anwendung.
Arznei- und Verbandmittel
Die Arznei- oder Verbandmittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet worden sein. Das Arzneimittel muss zugelassen, aus einer Apotheke bezogen und ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sein. Als Apotheke gelten auch Internet- und Versandapotheken, die eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel in der Europäischen Union haben.
Haben Sie weitere Fragen zum Einreichen Ihrer Rechnung oder zur Erstattung, hilft Ihnen unser Service-Team unter service@vitolo.de gerne weiter.