Der vitolo Gesundheitsschutz bietet Ihnen im Komfort-Tarif umfassende Vorsorge- und Gesundheitsleistungen (inkl. Alternativmedizin und Naturheilverfahren) mit denen Sie selbstbestimmt vorsorgen können.
Bestehende Krankheiten oder Unfälle, die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren, sowie laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen werden von vitolo nicht abgesichert. Dazu zählen auch ärztliche Verdachtsdiagnosen sowie in diesem Zusammenhang noch ausstehende Untersuchungsergebnisse.
Einen ausführlichen Überblick zum Leistungsumfang des Gesundheitsschutzes finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Tarifleistungen
Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. Krebsvorsorge werden innerhalb des jährlichen Budgets mit bis zu 100% der Kosten erstattet. Für Brillen und Kontaktlinsen erhalten Sie jährlich eine Erstattung von bis zu 100€. Laserbehandlungen beider Augen (z.B. eine LASIK/LASEK-OP oder ein refraktiver Linsenaustausch) werden einmalig innerhalb des gesamten Versicherungszeitraums mit 200€ bezuschusst. Für Naturheilverfahren und Osteopathie stehen Ihnen jährlich 200€ zur Verfügung.
Zudem übernehmen wir 100% der gesetzlichen Zuzahlungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) V,
wie z.B. für Heil- und Hilfsmittel innerhalb des Jahresbudgets.
Überblick der Erstattungsleistungen je Tarif
Budget-Leistungen:
Leistungsbegrenzungen:
Wir übernehmen bis zu 100% der Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen, sofern diese die jährlichen Budgetgrenzen nicht überschreiten. Die Budgetgrenzen erhöhen sich bis zum 3. Versicherungsjahr. Ab dem 3. Versicherungsjahr erhalten Sie dann jedes Jahr das Maximalbudget:
Bitte beachten Sie: Für Naturheilverfahren und Alternativmedizin gilt innerhalb des Jahresbudgets eine Budgetgrenze von 200€ im Gesundheitsschutz Komfort. Für Sehhilfen werden jährlich bis zu 100€ übernommen. Für eine Laserbehandlung der Augen erstatten wir einmalig im gesamten Versicherungszeitraum bis zu 200€.
Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
Die Höhe des Beitrags ist nach Altersstufen gestaffelt und richtet sich nach dem Alter der versicherten Person. Erreicht die versicherte Person die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen.