Damit wir Ihr Rezept oder Ihre Apothekenquittung erstatten können, benötigen wir bestimmte Angaben zur versicherten Person.
Welche Angaben müssen enthalten sein?
Auf dem Rezept oder der Apothekenquittung muss der Name der versicherten Person angegeben sein.
Nur so können wir eindeutig nachvollziehen, für wen das Medikament verordnet und abgegeben wurde.
Darüber hinaus sollten folgende Angaben ersichtlich sein:
Name des verordneten Medikaments
Ausstellungs- bzw. Kaufdatum
Preis des Medikaments
Bitte prüfen Sie daher direkt in der Apotheke, ob Ihr Name auf der Quittung aufgeführt ist.
In der Regel kann die Apotheke den Namen (und ggf. weitere Kundendaten) automatisch mit auf die Quittung drucken. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Angabe vor Ort ergänzt oder für zukünftige Einkäufe entsprechend hinterlegt werden.
Wenn der Name nicht auf der Quittung steht
Sollte Ihr Name auf der Apothekenquittung nicht vermerkt sein, reichen Sie bitte zusätzlich das dazugehörige Rezept ein. So ist eine eindeutige Zuordnung möglich.
Warum ist das erforderlich?
Wir benötigen die Namensangabe, um sicherzustellen, dass das eingereichte Medikament der versicherten Person zugeordnet werden kann. Vollständige Unterlagen helfen dabei, Ihre Erstattung schnell und korrekt zu bearbeiten.